Zahlt die Krankenkasse Luftreiniger bei Allergie & Co?
Unsere Raumluft kann mit den unterschiedlichsten Schadstoffen belastet sein: Schimmelpilzsporen, Feinstaub, Pollen oder Milbenrückstände. Besonders bei Allergikern führt dies zu Schlafstörungen und allergischen Reaktionen. Die Lösung liegt auf der Hand – ein Luftreiniger muss her. Doch leider sind diese Geräte nicht gerade billig in der Anschaffung.
Es ist eine Ausgabe für die Gesundheit, daher oft die Frage: Bezahlt die Krankenkasse den Luftreiniger? Die Antwort lautet leider „es kommt darauf an„.
In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wann Ihre Krankenkasse Ihnen einen Teil oder sogar die gesamten Anschaffungskosten für den Luftreiniger erstattet.
Inhaltsverzeichnis
Zahlt Krankenkasse Luftreiniger?
Obwohl ein Luftreiniger nachweislich Schadstoffe und Allergene aus der Raumluft filtert und und vielen Menschen, insbesondere Allergikern, das Leben erleichtert, werden die Anschaffungskosten nicht pauschal von der Krankenkasse übernommen.
Der Grund: Ein Luftreiniger wird zumeist als Gebrauchsgegenstand und nicht als medizinisch notwendige Sache angesehen. Allerdings sind auch schon Fälle vor dem Bundessozialgericht gelandet, in welchen der Kläger Recht bekam.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Asthmatiker und Allergiker?
Ja, dies ist nicht unwahrscheinlich – aber nicht pauschal der Fall.
In bestimmten Fällen können die Kosten für Luftreiniger für Asthmatiker und Allergiker von der Krankenkasse übernommen werden, wenn:
- … ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
- … die individuelle Prüfung dies bestätigt
Die Kostenübernahme hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie der Schwere der Erkrankung und der Art des Luftreinigers ab. Daher ist es wichtig, dass der Arzt eine ärztliche Verordnung ausstellt und diese bei der Krankenkasse einreicht, um die Kosten ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.
Es gibt jedoch keine Garantie, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, da jeder Fall individuell geprüft wird. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse über die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren.
Tipp: So übernimmt die Krankenkasse die Kosten (vielleicht)
Um die Chancen zu erhöhen, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für den Luftreingier trotzdem oder zumindest teilweise übernimmt, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Notwendigkeit herausstellen: Wenn beispielsweise ein gesetzlich Versicherter nur mit Hilfe eines Luftreinigers zu einer ausreichenden Nachtruhe kommt, werden die Kosten für solch ein Gerät unter Umständen von der Krankenkasse übernommen.
- Bescheinigung vom Arzt: Wenn der Luftreiniger von einem Arzt verordnet wird und eine medizinische Notwendigkeit besteht, z.B. bei Allergien, Asthma oder Atemwegserkrankungen, haben Sie Ihren Standpunkt deutlich gestärkt.
- Vor dem Kauf abklären: Natürlich sollten Sie die Kostenübernahme vor dem Kauf mit Ihrer Krankenkasse abklären. Ist das Gerät bereits gekauft und Sie beantragen erst im Nachhinein eine Übernahme der Kosten, können Sie auf den Ausgaben sitzen bleiben. Fragen Sie ggf. auch nach der Art des Geräts bzw. dem Kostenrahmen der übernommen wird.
Wie sieht es bei privaten Krankenkassen aus?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) können von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein und hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab. In der Regel sind die Leistungen der PKV jedoch umfassender als die der gesetzlichen Krankenkassen und können auch die Kosten für Luftreiniger abdecken.
Wer an Allergien leidet, ist mit einer privaten Krankenversicherung oft besser beraten. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen zwar die Kosten für die Desensibilisierung und für alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Rezeptfreie Medikamente hingegen müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden. Nicht so in der privaten Krankenversicherung: Diese übernimmt in aller Regel auch die Kosten für frei verkäufliche Arzneimittel. Gleiches gilt für alternative Behandlungsmethoden bei Allergien wie einer Lichttherapie oder der Akupunktur. Auch der Luftreiniger wird häufig von einer privaten Krankenkasse übernommen.
Das Vorgehen zur Kostenerstattung von Luftreinigern ist identisch zu den gesetzlichen Krankenversicherungen (siehe oben).